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   OVG Thüringen, 17.06.2015 - 1 KO 369/14   

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OVG Thüringen, 17.06.2015 - 1 KO 369/14 (https://dejure.org/2015,18874)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 17.06.2015 - 1 KO 369/14 (https://dejure.org/2015,18874)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 17. Juni 2015 - 1 KO 369/14 (https://dejure.org/2015,18874)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Genehmigung der geplanten Schweinemastanlage Oldisleben nicht mehr gültig

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung)

    Genehmigung der geplanten Schweinemastanlage Oldisleben nicht mehr gültig

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09

    Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.06.2015 - 1 KO 369/14
    erkennbaren Umstände bei objektiver Würdigung verstehen muss (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 03.11.1998 - 9 C 51.97 -, juris Rdn. 13; vgl. ferner - für die Frage der Einordnung einer behördlichen Erklärung als Verwaltungsakt - BVerwG, Urteil vom 05.11.2009 - 4 C 3.09 -, BVerwGE 135, 209 = NVwZ 2010, 133 = DVBl. 2010, 180 = juris Rdn. 21).

    Eine verbindliche Feststellung und damit einer Regelung mit Außenwirkung enthält diese Darstellung nicht, was sich nicht zuletzt auch daraus ergibt, dass die Aussage nicht in den Tenor des Bescheides aufgenommen wurde, der (auf den Seiten 1 und 2) unter den Punkten 1 und 2 die stattgebende Entscheidung hinsichtlich der Verlängerung der Frist für die Inbetriebnahme der Anlage und sodann unter den Punkten 3 und 4 die Kostenentscheidung und die Festsetzung der Gebührenhöhe enthält (vgl. dazu, dass eine feststellende Regelung regelmäßig im Verfügungssatz eines Bescheides nachzuweisen sein sollte, etwa BVerwG, Urteil vom 05.11.2009 - 4 C 3.09 -, BVerwGE 135, 209 = NVwZ 2010, 133 = DVBl. 2010, 180 = juris, dort insb.

    teil vom 05.11.2009 - 4 C 3.09 -, juris Rdn. 18).

  • BVerwG, 28.10.2010 - 7 C 2.10

    Freistellungserklärung; Regelungsinhalt der -; Bindungswirkung der -;

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.06.2015 - 1 KO 369/14
    Dem erstgenannten Regelungszweck kommt danach nicht nur für den in § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG geregelten Fall einer nicht mehr betriebenen Anlage (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 7 C 2.10 -, NVwZ 2011, 120 = BauR 2011, 642 = juris Rdn. 17), sondern auch für den von § 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG erfassten Fall der erstmaligen Errichtung oder des erstmaligen Betriebs einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage Bedeutung zu (vgl. dazu etwa auch Hansmann/Ohms in Landmann/Rohmer, § 18 BImSchG Rdn. 2).

    Ließe man den selbst immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Abriss alter Bausubstanz zur Wahrung der Frist ausreichen, weil damit zugleich das Baufeld für die Errichtung wesentlicher Teile der genehmigten Anlage freigemacht wird, hätte dies zur Folge, dass das immissionsschutzrechtlich genehmigte Vorhaben auch noch nach längerer Zeit realisiert werden könnte, ohne dass aufgrund eines Fristverlängerungsantrags geprüft werden müsste, ob sich die der Genehmigung zugrunde liegenden Verhältnisse möglicherweise wesentlich verändert haben (zu dieser Prüfung vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a. a. O.).

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass und weshalb hier vor der Entscheidung über die Fristverlängerung, bei der das Fortbestehen der Genehmigungsvoraussetzungen nur kursorisch geprüft wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 7 C 2.10 -, NVwZ 2011, 120 = juris Rdn. 17), aus-.

  • BVerwG, 19.12.2013 - 4 C 14.12

    Flugverfahren; Anflugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Natura 2000-Gebiet;

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.06.2015 - 1 KO 369/14
    Sie ist auch dann nach § 64 Abs. 1 zur Einlegung von Rechtsbehelfen berechtigt, wenn die zuständige Behörde unter Verkennung der Rechtslage eine Befreiungsentscheidung nicht für erforderlich gehalten hat (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 19.12.2013 - 4 C 14.12 -, BVerwGE 149, 17 = NVwZ 2014, 1097 = juris Rdn. 26).
  • VG Halle, 28.08.2012 - 4 A 51/10

    Präklusion bei der Umweltverbandsklage

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.06.2015 - 1 KO 369/14
    Die Verlängerung einer dem Genehmigungsinhaber gesetzten Frist nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG durch einen Bescheid nach § 18 Abs. 3 BImSchG ist entgegen der Auffassung der Vorinstanz (dort zum inzwischen erledigten 1. Fristverlängerungsbescheid, vgl. den Entscheidungsabdruck in juris ab Rdn. 375) kein zulässiger Gegenstand einer Verbandsklage (so schon VG Halle, Urteil vom 28.08.2012 - 4 A 51/10 -, juris Rdn. 452 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2014 - 11 S 44.14

    Hähnchenmastanlage; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.06.2015 - 1 KO 369/14
    nahmsweise eine Beteiligung des Klägers bzw. eine generelle Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich gewesen sein sollte (vgl. aber OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.09.2014 - OVG 11 S 44.14 -, juris Rdn. 23, wo dies in Betracht gezogen wird).
  • BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04

    Schweinemastanlage; Genehmigungsbedürftigkeit; Altanlage Anzeige; Nichtbetrieb

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.06.2015 - 1 KO 369/14
    ThürVwVfG vorgeht (so etwa Jarass, BImSchG, Kommentar, § 18 Rdn. 17 m. w. N.; so auch schon - unter Hinweis auf Gründe der Rechtsklarheit - BVerwG, Urteil vom 25.08.2005 - 7 C 25.04 -, BVerwGE 124, 156 = NVwZ 2005, 1424 = DVBl. 2005, 1588 = juris Rdn. 15).
  • VGH Bayern, 03.04.2009 - 22 BV 07.1709

    Konzentrationswirkung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.06.2015 - 1 KO 369/14
    nahmen in einer Art und Weise begonnen wurde, die auf die Ernsthaftigkeit der Ausnutzung der Genehmigung schließen lassen (so Hansmann/Ohms in Landmann/Rohmer, § 18 Rdn. 21 - dort bezogen auf den Fall, dass die Fristsetzung so auszulegen ist, dass der Genehmigungsinhaber überhaupt mit der Ausnutzung der Genehmigung begonnen haben muss; Scheuing/Wirths in GK-BImSchG, § 18 Rdn. 51; Jarass, BImSchG, § 18 Rdn. 7 sowie das dort und in diesem Zusammenhang auch von der Beigeladenen zitierte Urteil des BayVGH vom 03.04.2009 - 22 BV 07.1709 -, UPR 2009, 354 = juris, dort insb. Rdn. 11, das sich allerdings nur mit der Frage des Beginns des Betriebs einer genehmigten Anlage befasst).
  • BVerwG, 03.11.1998 - 9 C 51.97

    Erledigung der Hauptsache einseitige Erledigungserklärung Aufhebung des

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.06.2015 - 1 KO 369/14
    erkennbaren Umstände bei objektiver Würdigung verstehen muss (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 03.11.1998 - 9 C 51.97 -, juris Rdn. 13; vgl. ferner - für die Frage der Einordnung einer behördlichen Erklärung als Verwaltungsakt - BVerwG, Urteil vom 05.11.2009 - 4 C 3.09 -, BVerwGE 135, 209 = NVwZ 2010, 133 = DVBl. 2010, 180 = juris Rdn. 21).
  • BGH, 16.07.1999 - V ZR 129/98

    Rechtsweg für Streitigkeiten über die Höhe des auszukehrenden Erlöses

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.06.2015 - 1 KO 369/14
    Diese Werterhöhung, die sich auch in einem höheren Kaufpreis im Falle der Veräußerung des Grundstücks niederschlägt, muss zwar in der Höhe nicht mit den aufgewandten Abrisskosten gleichzusetzen sein (vgl. zum Einfluss der Abriss- und Entsorgungskosten auf den Grundstückswert etwa BGH, Urteil vom 16.07.1999 - V ZR 129/88 -, BGHZ 142, 221 = NJW 2000, 437 = juris, insb.
  • VG Weimar, 27.02.2013 - 7 K 224/11

    Immissionsschutz bei Schweinemastbetrieb mit Gülle- und Gaslagerung; Rügebefugnis

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.06.2015 - 1 KO 369/14
    - 1. Senat - 1 KO 369/14 Verwaltungsgericht Weimar - 7. Kammer - 7 K 224/11 We Im Namen des Volkes Urteil In dem Verwaltungsstreitverfahren.
  • VGH Hessen, 22.04.2002 - 2 TG 713/02

    Erlöschen der Genehmigung gemäß § 18 Abs. 1 BlmSchG

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2010 - 11 S 67.09

    Windkraftanlagen; Rechtsschutzantrag der drittbetroffenen Gemeinde;

  • VGH Bayern, 13.04.2015 - 12 ZB 14.2070

    Fehlende Beschwer für Berufungszulassungsantrag des Beigeladenen; Negativattest

  • VGH Bayern, 29.02.2024 - 22 A 22.40018

    Windpark, Windenergieanlagen, anerkannte Umweltvereinigung, durch anerkannte

    Denn das bisherige Verhalten des Betreibers zeige, dass die Fundamenterrichtung kein Anzeichen für die Ernsthaftigkeit der Genehmigungsausnutzung sei, was laut einschlägiger Rechtsprechung (OVG NW, U.v. 21.2.2017 - 8 A 2071/13; ThürOVG, U.v. 17.6.2015 - 1 KO 369/14; beide juris) aber Voraussetzung für die Fristeinhaltung sei.

    So erachte auch das OVG Thüringen (U.v. 17.6.2015 - 1 KO 369/14 - juris Rn. 46 ff.) den Abriss nicht mehr nutzbarer Gebäude nicht schon als fristwahrenden Beginn der Errichtung der genehmigten Anlage.

    So sind zwar etwa Abbrucharbeiten im Regelfall - auch nach der entsprechend heranziehbaren baurechtlichen Rechtsprechung (vgl. Decker in Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, Stand Oktober 2023 Art. 69 Rn. 44 m.w.N.) - noch als Vorbereitungshandlungen einzuordnen, es sei denn, eine Auslegung der erteilten Genehmigung und dabei insbesondere der Fristsetzung nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG ergibt etwas anderes (so sinngemäß auch ThürOVG, U.v. 17.6.2015 - 1 KO 369/14 - juris Rn. 46 f., 54 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2023 - 8 A 4146/19

    Immissionsschutzrecht; Genehmigung; Erlöschen; Dreijahresfrist; Nichtbetreiben;

    OVG, Urteil vom 17. Juni 2015 - 1 KO 369/14 -, juris Rn. 62.

    OVG, Urteil vom 17. Juni 2015 - 1 KO 369/14 -, juris Rn. 62; Ennuschat, in: Kotulla, BImSchG, Stand: Januar 2022, § 18 Rn. 57; Jarass, BImSchG, 14. Aufl. 2022, § 18 Rn. 16; Ohms, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: Juni 2023, § 18 BImSchG Rn. 33.

    OVG, Urteil vom 17. Juni 2015 - 1 KO 369/14 -, juris Rn. 62.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 8 A 2071/13

    Nicht ausgenutzte Genehmigung erlischt!

    vgl. auch OVG Thüringen, Urteil vom 17. Juni 2015 - 1 KO 369/14 -, ZuR 2016, 120 = juris Rn. 54; zu § 77 BauO NRW S. OVG NRW, Urteile vom 6. März 1979 - VII A 240/77 -, BauR 1979, 487 = juris Rn. 1, und vom 16. Oktober 2008 - 7 A 696/07 -, juris Rn. 43 ff. m.w.N.
  • VGH Bayern, 25.05.2022 - 22 AE 22.40004

    Vorläufige Einstellung von Bauarbeiten für Windpark

    Denn das bisherige Verhalten des Betreibers zeige, dass die Fundamenterrichtung kein Anzeichen für die Ernsthaftigkeit der Genehmigungsausnutzung sei, was laut einschlägiger Rechtsprechung (OVG NW, U.v. 21.2.2017 - 8 A 2071/13; ThürOVG, U.v. 17.6.2015 - 1 KO 369/14; beide juris) aber Voraussetzung für die Fristeinhaltung sei.

    Ebenso könnten die erfolgten Abbrucharbeiten nicht als Beleg für einen ernsthaften Baubeginn herangezogen werden (so ThürOVG, U.v. 17.6.2014 - 1 KO 369/14 - juris).

    1 BImSchG ergibt etwas anderes (so sinngemäß auch ThürOVG, U.v. 17.6.2015 - 1 KO 369/14 - juris Rn. 46 f., 54ff.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2018 - 3 M 22/16

    Klag- bzw. Antragsbefugnis einer anerkannten Naturschutzvereinigung bei

    Aus dem vom Beigeladenen herangezogenen Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 17. Juni 2015 - 1 KO 369/14 (nicht: /15) - (juris, Rn. 79 f.) ergibt sich jedenfalls nichts Abweichendes.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2016 - 11 S 54.15

    NABU mit Eilantrag gegen eine Schweine- bzw. Ferkelzuchtanlage im

    Unergiebig insoweit ist auch der Verweis der Beigeladenen und des Antragsgegners auf das ihre Auffassung angeblich bestätigende Urteil des OVG Thüringen vom 17. Juli 2015 - 1 KO 369/14 - (juris Rz. 62).

    Dass eine Fristverlängerung auch noch nach Fristablauf "rückwirkend" ausgesprochen werden kann bzw. zulässig ist, soweit der entsprechende Antrag rechtzeitig gestellt wurde - dies ist vorliegend zu Recht unstreitig -, entspricht allgemeiner Auffassung (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 25. August 2005 - 7 C 25/04 -, juris Rz. 15; vgl. auch den Beschluss des erkennenden Senats vom 9. Januar 2014 - OVG 11 S 32.13 -, juris Rz. 2; Thüringer OVG, Urteil vom 17. Juni 2015 - 1 KO 369/14 -, juris Rz. 62; Scheuing/Wirths, GK-BImSchG, a.a.O., § 18 Rz. 70 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2024 - 3a S 10.23

    Vorläufiger Rechtsschutz - Änderungsantrag - Rechtsschutzinteresse - Genehmigung

    Der Verlängerungsantrag der Beigeladenen vom 8. September 2023 hat nicht zur Folge, dass das Erlöschen der Genehmigung bis zur - ggf. bestandskräftigen oder jedenfalls vollziehbaren - behördlichen Entscheidung über diesen Antrag aufgeschoben bzw. das Fortbestehen der Genehmigung fingiert wird (vgl. zu einem Fristverlängerungsantrag in einem Fall des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Mai 2016 - OVG 11 S 54.15 - juris Rn. 24 ff.; a.A. ohne Begründung: Jarass, BImSchG, 14. Aufl. 2022, Rn. 16 zu § 18; offen wohl: OVG Weimar, Urteil vom 17. Juni 2015 - 1 KO 369/14 - juris Rn. 62).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2016 - 11 S 23.15

    Klagebefugnis eines anerkannten Naturschutzverbandes gegen

    31 Dabei kann dahinstehen, ob sich die hier allein in Betracht kommende Verbandsklagebefugnis des Beigeladenen gem. § 2 Abs. 1 UmwRG (auch) daraus ergibt, dass - wie das Verwaltungsgericht im vorangegangenen Verfahren unter Hinweis auf die Entscheidung des VG Weimar (Urteil v. 27. Februar 2013 - 7 K 224/11 We -, juris Rn 375 ff.; dagegen inzwischen OVG Thüringen, Urteil v. 17. Juni 2015 - 1 KO 369/14 -, juris Rn 77 f.) in Erwägung gezogen hat - der auf Grundlage des § 18 Abs. 3 BImSchG ergangene Bescheid über die Verlängerung der Errichtungsfrist als solcher eine "sonstige" Entscheidung i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a) UmwRG i.V.m. § 2 Abs. 3 UVPG darstellt oder als (unselbständiger) Teil einer von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UmwRG erfassten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsentscheidung den für die Genehmigungsentscheidung geltenden Vorschriften unterliegt.
  • VG Trier, 04.08.2017 - 6 K 8468/16

    Erlöschen der Genehmigung für drei Windkraftanlagen in Zilsdorf

    Eine Fristverlängerung kann nur gewährt werden, wenn der entsprechende Antrag vor Ablauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist (BVerwG, Urteil vom 25. August 2005 - 7 C 25/04; OVG Weimar, Urteil vom 17. Juni 2015 - 1 KO 369/14).
  • VG Weimar, 13.03.2017 - 7 E 155/17

    Umweltrechtsbehelf eines Umweltverbandes nach § 2 Abs. 1 UmwRG, zur

    Die Bedeutung der Angelegenheit für den Antragsteller bleibt deutlich hinter der Bedeutung einer Verbandsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für ein größeres Infrastrukturvorhaben zurück und rechtfertigt nur die Festsetzung eines an der unteren Grenze des Streitwertrahmens liegenden Streitwerts (vgl. OVG Weimar, Urteil vom 17.06.2015 - 1 KO 369/14 - juris Rdnr. 88).
  • VG Bremen, 16.03.2022 - 5 V 2299/21

    Erlaubnis für das das Betreiben einer einer Prostitutionsstätte - Erlöschen der

  • VGH Hessen, 08.10.2019 - 2 B 1758/19
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